ARBEITSSCHUTZ digital
 

Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe – Teil 3: Überwachung der nicht mit der Kaminfortluft abgeleiteten radioaktiven Stoffe (KTA 1503.3)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 1. November 2017, BAnz. AT 05.02.2018 B3 S. 1

3 Ermittlung der Ableitungswege und Überwachungskonzept

4 Technische Einrichtungen, administrative Maßnahmen und Durchführung der Überwachung

4.3 Durchführung der Überwachung

4.3.1 Druckwasserreaktoren

4.3.2 Siedewasserreaktoren

5 Ausführung der Einrichtungen für kontinuierliche Aktivitätsmessungen und Probenentnahmen

5.1 Allgemeine Anforderungen

5.2 Messeinrichtungen für kontinuierliche Aktivitätsmessungen

6 Instandhaltung der Einrichtungen für kontinuierliche Aktivitätsmessungen und Probenentnahmen

6.1 Wartung und Instandsetzung

6.2 Prüfungen

6.2.1 Erstmalige Prüfungen

6.2.2 Wiederkehrende Prüfungen

7 Dokumentation der Messergebnisse

Anhang C
Nuklidspezifische Auswertung im bestimmungsgemäßen Betrieb von Proben aus dem Abschlämmwasser (DWR)