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Bekanntmachung der Technischen Regel für Rohrfernleitungen nach § 9 Absatz 5 der Rohrfernleitungsverordnung

Sachgebiet: Anlagensicherheit

Gesetzgeber: Bund

Vom 25. Oktober 2023 (BAnz AT 13.03.2024 B4)

Teil 1
Anforderungen an Planung, Bau, Betrieb und Überwachung

1 Allgemeines

2 Begriffsbestimmungen

3 Leitungsführung

4 Explosionsgefährdete Bereiche, Schutzzonen

5 Planung und Berechnung

6 Rohre und Rohrleitungsteile

7 Korrosionsschutz

8 Bau und Verlegung

9 Überwachung und Prüfungen während Bau und Verlegung

10 Druckprüfung

11 Planung von Einrichtungen für den Betrieb der Rohrfernleitungsanlage

12 Betrieb und Überwachung

Teil 2
Anforderungen an die Beschaffenheit

1 Berechnung

2 Werkstoff: Rohre und Rohrleitungsteile

3 Passiver Korrosionsschutz