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Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe – Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege (TRBA/TRGS 406)

Sachgebiet: Bio- und Gentechnik

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: Juni 2008 (GMBl 2008, S. 845)

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend an-gepasst.

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.