Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe – Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege (TRBA/TRGS 406)
Sachgebiet: Bio- und Gentechnik
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Juni 2008 (GMBl 2008, S. 845)
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.352039
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend an-gepasst.
Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.