Technische Regeln für Gefahrstoffe – Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS 524)
Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Februar 2010 (GMBl 2010, S. 419, zuletzt geändert GMBl 2011, S. 1018)
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.449825
Gemäß § 21 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossenen Technischen Regeln für Gefahrstoffe bekannt: