ARBEITSSCHUTZ digital
 

Technische Regeln für Gefahrstoffe – Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS 524)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: Februar 2010 (GMBl 2010, S. 419, zuletzt geändert GMBl 2011, S. 1018)

Gemäß § 21 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossenen Technischen Regeln für Gefahrstoffe bekannt: