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Rechtsvorschriften, Versicherung, Haftung, Regress [55]


In der Regel ist es der Sachversicherer, der gegen den Schädiger regressiert. Dieser kann nicht aus eigenen Rechten gegen den Schädiger vorgehen, sondern er macht vielmehr Ansprüche seines geschädigten Versicherungsnehmers geltend, die nach dem gesetzlichen Forderungsübergang des § 86 Abs. 1 VVG oder aufgrund einer Abtretung auf ihn übergegangen sind.

Seiten 303 - 320