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Technische Regeln für Gefahrstoffe – Raumdesinfektion mit Formaldehyd (TRGS 522)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: Januar 2013 (GMBl 2013, S. 298)

Bekanntmachung von Technischen Regeln

hier:

- TRGS 522 "Raumdesinfektion mit Formaldehyd"

- Bek. d. BMAS v. 15.1.2013 - Illb 3 - 35125 - 5 -

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossene Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt:

- Neufassung der TRGS 522 "Raumdesinfektion mit Formaldehyd"

Neufassung der TRGS 522

Die TRGS 522 "Raumdesinfektion mit Formaldehyd", Ausgabe Juni 1992 BArbBl. Heft 6/1992 S. 35-41, zuletzt geändert: BArbBl. Heft 9/2001 S. 86, wird wie folgt neu gefasst:

4. Erlaubnis, Befähigungsschein und Sachkunde

5. Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

5.4 Stand der Technik bei Raumdesinfektionen mit Formaldehyd

5.5 Schutzmaßnahmen

5.5.1 Organisatorische Maßnahmen

5.5.2 Technische Schutzmaßnahmen

5.6 Wirksamkeitsprüfungen ergriffener Schutzmaßnahmen

6. Arbeitsmedizinische Prävention

6.3 Individuelle arbeitsmedizinische Vorsorge