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Technische Regeln für Gefahrstoffe – Organische Peroxide (TRGS 741)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Vom 10. Juli 2023 (GMBl 2023, S. 831)

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die - neue TRGS 741 "Organische Peroxide" wie nachstehend bekannt.

3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

4 Schutzmaßnahmen

4.2 Bauliche Anforderungen

4.3 Technische Schutzmaßnahmen

4.4 Organisatorische Schutzmaßnahmen

Anhang 1: Schutz- und Sicherheitsabstände nach Abschnitt 4.2.3

A1.2 Berechnung der Schutzabstände

A1.3 Sicherheitsabstände von Lagern, Betriebsgebäuden und -anlagen mit organischen Peroxiden zu Verwaltungs- und Sozialgebäuden

A1.4 Sicherheitsabstände von Lagern mit organischen Peroxiden zu Lagern mit organischen Peroxiden

A1.5 Sicherheitsabstände von Lagern, Betriebsgebäuden mit organischen Peroxiden zu Betriebsgebäuden mit organischen Peroxiden und sonstigen Betriebsgebäuden oder -anlagen

Anhang 2: Prüfmethode zur Zuordnung von flüssigen organischen Peroxiden zu Gefahrgruppen

Anhang 4: Brandbekämpfung nach Abschnitt 4.7