Vom 10. Juli 2023 (GMBl 2023, S. 831)
Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die - neue TRGS 741 "Organische Peroxide" wie nachstehend bekannt.
3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
4 Schutzmaßnahmen
4.2 Bauliche Anforderungen
4.3 Technische Schutzmaßnahmen
4.4 Organisatorische Schutzmaßnahmen
Anhang 1: Schutz- und Sicherheitsabstände nach Abschnitt 4.2.3
A1.2 Berechnung der Schutzabstände
A1.3 Sicherheitsabstände von Lagern, Betriebsgebäuden und -anlagen mit organischen Peroxiden zu Verwaltungs- und Sozialgebäuden
A1.4 Sicherheitsabstände von Lagern mit organischen Peroxiden zu Lagern mit organischen Peroxiden
A1.5 Sicherheitsabstände von Lagern, Betriebsgebäuden mit organischen Peroxiden zu Betriebsgebäuden mit organischen Peroxiden und sonstigen Betriebsgebäuden oder -anlagen
Anhang 2: Prüfmethode zur Zuordnung von flüssigen organischen Peroxiden zu Gefahrgruppen
Anhang 4: Brandbekämpfung nach Abschnitt 4.7