In der Fassung vom 14. Februar 2002 (Nds. GVBl. S. 73), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2022 (Nds. GVBl. S. 405)
Erster Abschnitt
Aufgabe und Zuständigkeiten
Zweiter Abschnitt
Vorbereitungsmaßnahmen
Dritter Abschnitt
Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
Vierter Abschnitt
Dienst im Katastrophenschutz
Fünfter Abschnitt
Maßnahmen bei Katastrophen, außergewöhnlichen Ereignissen und Katastrophenvoralarmen
Sechster Abschnitt
Hilfs- und Leistungspflichten
Siebenter Abschnitt
Kosten
Achter Abschnitt
Datenverarbeitung
Neunter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten, Einschränkung von Grundrechten
Zehnter Abschnitt
Zivile Verteidigung