ARBEITSSCHUTZ digital
 

Technische Regeln für Gefahrstoffe – Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern (TRGS 220)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Vom 3. Februar 2022 (GMBl 2022, S. 173)

Amtliche Anmerkung:

*) Hinweis: Auf der Seite https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-220.html wird eine Fassung zur Verfügung gestellt, in der alle Änderungen erkennbar sind.

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technischen Regeln für Gefahrstoffe bekannt:

- Änderung und Ergänzung der TRGS 220 "Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern" in Form einer Neufassung

Der Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS - hat eine Reihe von redaktionellen Änderungen und Ergänzungen der TRGS 220 beschlossen. Die TRGS 220 "Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern", Ausgabe Januar 2017, GMBl 2018 S. 257, v. 2.5.2018 [Nr. 15], wird deshalb wie folgt neu gefasst*):

3 Allgemeines

4 Nationale Aspekte bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern