MuSchG Erläuterungen: § 10 Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen
Das fristlose Sonderkündigungsrecht des Abs. 1 gibt der berufstätigen Frau und Mutter die Möglichkeit, sich über die Schutzfristen hinaus unmittelbar ihrem Kind widmen zu können. Abs. 2 enthält ein Benachteiligungsverbot für den Fall der Wiedereinstellung.
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