MPSV Erläuterungen: § 20 Informationsaustausch zwischen der zuständigen Bundesoberbehörde und den zuständigen Landesbehörden
Effizientes Verwaltungshandeln im Rahmen des Medizinprodukte-Beobachtungs- und Meldesystem setzt im Hinblick auf die unterschiedlichen, aber miteinander verzahnten Zuständigkeiten von Bundes- und Landesbehörden einen funktionierenden Informationsaustausch voraus.
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