ARBEITSSCHUTZ digital
 

MPG Erläuterungen: § 15a Benennung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten

Mit dem Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 29.7.09 erfolgte in § 15 a eine Neuregelung zur Benennung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten.

Lieferung: 02/2010