MPG Erläuterungen: § 15a Benennung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten
Mit dem Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 29.7.09 erfolgte in § 15 a eine Neuregelung zur Benennung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten.
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