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Mindeststandards für „ordnungsgemäßes BEM“: Ein Update


Seit der gesetzlich verpflichtenden Einführung des BEM in 2004 bleibt die Unsicherheit bei Beschäftigten und Interessenvertretungen groß. Oftmals befürchten Beschäftigte und ihre Vertretungen, dass ein betriebliches Eingliederungsmanagement für repressive Maßnahmen wie zum Beispiel eine krankheitsbedingte Kündigung genutzt wird. Die Ängste können dazu führen, dass Beschäftigte ein BEM-Angebot ablehnen. Arbeitgeber kritisieren eine zunehmende Verrechtlichung des BEM durch die Arbeitsgerichte und einhergehend undurchschaubare Vorgaben der Rechtsprechung zum ordnungsgemäßen BEM. Zudem würden die unklaren Datenschutzvorgaben das BEM unnötig erschweren.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2021.03.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 3 / 2021
Veröffentlicht: 2021-03-02