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Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz - Teil 3: Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Gefährdungen durch elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: Januar 2023 (GMBl 2023, S. 225), geändert durch die Bekanntmachung vom 30. Oktober 2024 (GMBl. 2024, S. 911)

Die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz (TREMF HF) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

Diese TREMF HF Teil 3 "Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Gefährdungen durch elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz" konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV). Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

4 Vorgehensweise bei der Anwendung der besonderen Festlegungen

5 Substitutionsprüfung, Vermeidung

6 Technische Maßnahmen

7 Organisatorische Maßnahmen

8 Persönliche Maßnahmen

9 Betriebszustände

11 Maßnahmen gegen indirekte Wirkungen

12 Literaturhinweise

Anhang 1: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung