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Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten (Marktüberwachungsgesetz - MüG)

Sachgebiet: Gerätesicherheit

Gesetzgeber: Bund

Vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1723)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2
Zuständigkeiten und Befugnisse

Abschnitt 3
Koordinierte Durchsetzung und Zusammenarbeit

Abschnitt 4
Informations- und Meldeverfahren

Abschnitt 5
Sanktionen; Übergangsvorschriften