LASI-Veröffentlichung (LV) – Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen (LV 23)
Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Ländergemeinschaft
Vom 31. Dezember 2024
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.1696132
1 § 1 Anwendungsbereich
2 § 2 Begriffsbestimmungen
3 § 3 Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen
4 § 4 Gefährdungsbeurteilung
5 § 5 Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung
6 § 6 Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung
7 § 7 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten
8 § 8 Grundpflichten
8.1 Was ist bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beachten?
9 § 9 Allgemeine Schutzmaßnahmen
9.8 Welche Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind in Bezug auf persönliche Schutzausrüstungen anzuwenden?
10 § 10 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie
11 § 11 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
12 § 12 Arbeitsmedizinische Vorsorge (BioStoffV)
13 § 13 Betriebsstörungen, Unfälle
14 § 14 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
14.14 Wer hat die Beschäftigten über ihren Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge zu informieren?
15 § 15 Erlaubnispflicht
16 § 16 Anzeigepflicht
16.4 Welche Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 2 müssen der Behörde nicht angezeigt werden?