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Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 15. April 2021 (ABl. L 130 S. 3)

Amtliche Anmerkung:

Diese Leitlinien entsprechen den Leitlinien der Europäischen Kommission für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021, die am 21. September 2020 angenommen wurden (ABl. C 317 vom 25.9.2020, S. 5).

1. ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

3. PRÜFUNG DER VEREINBARKEIT NACH ARTIKEL 61 ABSATZ 3 BUCHSTABE C DES EWR-ABKOMMENS