Vom 9. Dezember 2025 (Gbl. 2025 Nr. 136)
Der Landtag hat am 3. Dezember 2025 das folgende Gesetz beschlossen:
Teil 1 Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmung
Teil 2 Organisation des Katastrophenschutzes
Teil 3 Aufgaben und Zuständigkeiten der Aufgabenträger
Teil 4 Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz
Teil 5 Aufsicht über die Katastrophenschutzbehörden und den Katastrophenschutzdienst
Teil 6 Vorbereitung der Bewältigung von Außergewöhnlichen Einsatzlagen und Katastrophen
Teil 7 Bewältigung von Außergewöhnlichen Einsatzlagen, Katastrophen und Katastrophenhilfe
Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen
Abschnitt 2 Bewältigung von Außergewöhnlichen Einsatzlagen und Katastrophen
Teil 8 Kosten
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Kosten der Vorbereitung
Abschnitt 3 Kosten der Bewältigung
Abschnitt 4 Bestimmungen zum Kostenersatz
Teil 9 Weitere Bestimmungen zum Datenschutz
Teil 10 Schlussbestimmungen