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Gesetz über den Katastrophenschutz (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG)

Sachgebiet: Anlagensicherheit

Gesetzgeber: Baden-Württemberg

Vom 9. Dezember 2025 (Gbl. 2025 Nr. 136)

Der Landtag hat am 3. Dezember 2025 das folgende Gesetz beschlossen:

Teil 1 Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmung

Teil 2 Organisation des Katastrophenschutzes

Teil 3 Aufgaben und Zuständigkeiten der Aufgabenträger

Teil 4 Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz

Teil 5 Aufsicht über die Katastrophenschutzbehörden und den Katastrophenschutzdienst

Teil 6 Vorbereitung der Bewältigung von Außergewöhnlichen Einsatzlagen und Katastrophen

Teil 7 Bewältigung von Außergewöhnlichen Einsatzlagen, Katastrophen und Katastrophenhilfe

Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen

Abschnitt 2 Bewältigung von Außergewöhnlichen Einsatzlagen und Katastrophen

Teil 8 Kosten

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2 Kosten der Vorbereitung

Abschnitt 3 Kosten der Bewältigung

Abschnitt 4 Bestimmungen zum Kostenersatz

Teil 9 Weitere Bestimmungen zum Datenschutz

Teil 10 Schlussbestimmungen