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JArbSchG Erläuterungen: § 39 Mitteilung, Bescheinigung

Das JArbSchG 1976 hat das JArbSchG 1960 abgelöst. Die Vorschrift ist durch das JArbSchG vom 12.4.1976 (BGBl. I S. 965) geschaffen worden und am 1.5.1976 in Kraft getreten.

Lieferung: 02/16