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Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

Sachgebiet: Verbraucherschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 4. März 2026 (BGBl. I Nr. 60 S.31)

1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

2. Abschnitt
Koordinierung und Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit in besonderen Lagen

3. Abschnitt
Überwachung

4. Abschnitt
Verhütung übertragbarer Krankheiten

5. Abschnitt
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten

6. Abschnitt
Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen

7. Abschnitt
Wasser

8. Abschnitt
Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln

9. Abschnitt
Tätigkeiten mit Krankheitserregern

10. Abschnitt
Vollzug des Gesetzes und zuständige Behörden

11. Abschnitt
Angleichung an Gemeinschaftsrecht

12. Abschnitt
Entschädigung in besonderen Fällen

13. Abschnitt
Rechtsweg und Kosten

14. Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften

15. Abschnitt
Übergangsvorschriften