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Hautschutz bei der BGHW


Die BGHW verzeichnet bei angezeigten Verdachtsfällen auf eine Berufskrankheit einen Schwerpunkt bei den Hauterkrankungen, die im Wesentlichen auf drei Gefährdungsfaktoren – mechanische und chemische Gefährdungen, Feuchtarbeit – zurückzuführen sind.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.03.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-3308
Ausgabe / Jahr: 3 / 2013
Veröffentlicht: 2013-03-11