Hamburgisches Hafensicherheitsgesetz (HmbHafenSG)
Sachgebiet: Gefahrgut
Gesetzgeber: Hamburg
Vom 11. Mai 2021 (HmbGVBl. S. 319)
Zitieren Sie diesen Artikel
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
Teil 2
Vorschriften zur besonderen Gefahrenabwehr zum Schutz des Hafens und seiner Hafenanlagen vor terroristischen Anschlägen
Teil 3
Vorschriften zur Gewährleistung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs
Teil 4
Vorschriften zur Erhöhung der Sicherheit bei der Beförderung gefährlicher Güter
Teil 5
Schlussbestimmungen