ARBEITSSCHUTZ digital
 

Hamburgisches Hafensicherheitsgesetz (HmbHafenSG)

Sachgebiet: Gefahrgut

Gesetzgeber: Hamburg

Vom 11. Mai 2021 (HmbGVBl. S. 319)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Teil 2
Vorschriften zur besonderen Gefahrenabwehr zum Schutz des Hafens und seiner Hafenanlagen vor terroristischen Anschlägen

Teil 3
Vorschriften zur Gewährleistung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs

Teil 4
Vorschriften zur Erhöhung der Sicherheit bei der Beförderung gefährlicher Güter

Teil 5
Schlussbestimmungen