ARBEITSSCHUTZ digital
 

Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)

Sachgebiet: Anlagensicherheit

Gesetzgeber: Bund

Vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146, 3162)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Pflichten der Betreiber

Abschnitt 3
Aufgaben und Pflichten der zugelassenen Überwachungsstellen

Abschnitt 4
Zulassung von Prüfstellen als zugelassene Überwachungsstellen, Aufsicht

Unterabschnitt 1
Anforderungen an Prüfstellen für die Zulassung als zugelassene Überwachungsstelle

Unterabschnitt 2
Einrichtung, Aufgaben und Befugnisse der Zulassungsbehörde

Abschnitt 5
Aufsichtsbehörden