Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)
Sachgebiet: Gefahrgut
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2023 (BGBl. I Nr. 227)
Amtliche Anmerkung:
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2022/2407 der Kommission vom 20. September 2022 zur Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (ABl. L 317 vom 9. Dezember 2022, S. 64).
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.402001