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Technische Regeln für Gefahrstoffe – Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken (TRGS 724)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: Juli 2019 (GMBl 2019, S. 656)

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technischen Regeln für Gefahrstoffe bekannt:

2 Begriffsbestimmungen

7 Explosionstechnische Entkopplung bei Gasen, Dämpfen und Nebeln

8 Entkopplungseinrichtungen für Stäube