Technische Regeln für Gefahrstoffe – Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken (TRGS 724)
Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Juli 2019 (GMBl 2019, S. 656)
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.1273470
Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technischen Regeln für Gefahrstoffe bekannt: