Technische Regeln für Gefahrstoffe – Gefährliche explosionsfähige Gemische - Allgemeines (TRGS 720)
Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Juli 2020 (GMBl 2020, S. 419; berichtigt GMBl 2021, S. 399)
*) Hinweis: Die TRGS 720 wurde vollständig überarbeitet, u. a.
- Aktualisierung an den Stand des Vorschriften- und Regelwerks, insbesondere GefStoffV und TRGS,
- Anpassung der Vorgehensweise zur Beurteilung von Explosionsgefährdungen bei atmosphärischen Bedingungen (modifizierte Verwendung des Begriffs "explosionsgefährdeter Bereich", Möglichkeit zur Einteilung in Zonen),
- neue Beschreibung einer Vorgehensweise zur Beurteilung von Explosionsgefährdungen bei Gemischen unter nichtatmosphärischen Bedingungen.
Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt:
- Neufassung der TRGS 720
Die TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines", Ausgabe August/September 2006, BArbBl. Heft 8/9-2006 S. 36-39, wird wie folgt neu gefasst*):