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Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen gewerblichen schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen bis zu 7,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und EEV oder Euro 3, 4 und 5 mit Stickoxidminderungssystemen

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 19. Juni 2019 (BAnz AT 10.07.2019 B4), geändert am 6. November 2019 (BAnz AT 27.11.2019 B3)

1 Förderziel und Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

7 Verfahren

Anhang I
Technische Anforderungen an Stickoxid (NOx)-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung für die Nachrüstung an schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen (NOxMS-H-schwer)

1 Allgemeines

4 Messtechnischer Nachweis

7 Prüfung des NOx-Minderungssystems mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-schwer) für die Nachrüstung an schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen

7.2 Messfahrten und Prüfablauf

8 Bewertungskriterien für NOx-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-schwer)

9 Messtechnik

10 Überwachungsmaßnahmen

13 Zusätzliche Anforderungen zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für NOx-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-schwer) für die Nachrüstung an schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen

13.8 Warn- und Aufforderungssysteme

14 Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit NOx-Minderungssystemen mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-schwer) für die Nachrüstung an schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen

Anlage 3 (zu Nummer 14.2)
Abnahmebescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau eines genehmigten NOx-Minderungssystems mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-schwer) für die Nachrüstung an schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde