ARBEITSSCHUTZ digital
 

Fachberatung zum „Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement“ nach § 84 SGB IX / DIN-Seminar: Produkthaftungsrisiko im Stahlbereich / BGAG-Seminar: Sicherheit als Element der Unternehmenskultur: Verhaltensorientierter Arbeitsschutz (700023)

Am 1. Mai 2004 trat das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Kraft. Das damit novellierte Sozialgesetzbuch (SGB) IX soll dazu beitragen, Arbeitgeber zu motivieren, mehr behinderte und schwerbehinderte Menschen auszubilden und zu beschäftigen.

Im Rahmen dieses Gesetzes wird u. a. der betrieblichen Prävention am Arbeitsplatz ein deutlich höherer Stellenwert zugewiesen. Die Neufassung des Gesetzes bezieht sich jedoch nicht nur auf behinderte Beschäftigte, sondern sieht eine Ausweitung des Personenkreises auf alle Beschäftigten eines Unternehmens vor. In einer Norm des Schwerbehindertenrechts werden den Arbeitgebern also Pflichten auch gegenüber Arbeitnehmern übertragen, die nicht behindert sind. Diese Vorschrift in einem Paragraphen des Schwerbehindertenrechts zu berücksichtigen, wird von vielen Interessenverbänden kritisch beurteilt und hat sicherlich nicht zu einer raschen Umsetzung beigetragen.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 2 / 2009
Veröffentlicht: 2009-02-04

Seiten 94 - 95