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Verordnung über Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle (Endlagersicherheitsanforderungsverordnung - EndlSiAnfV)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 6. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2094)

Auf Grund des § 26 Absatz 3 in Verbindung mit § 26 Absatz 4 und des § 27 Absatz 6 in Verbindung mit § 27 Absatz 7 des Standortauswahlgesetzes vom 5. Mai 2017 (BGBl. I S. 1074) verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter Wahrung der Rechte des Bundestages:

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2
Langzeitsicherheit

Abschnitt 3
Erkundung des Endlagerstandortes und Planung des Endlagers

Abschnitt 4
Rückholbarkeit und Ermöglichung einer Bergung

Abschnitt 5
Errichtung, Betrieb und Stilllegung des Endlagers

Abschnitt 6
Weitere Vorschriften