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Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut - RSEB)

Sachgebiet: Gefahrgut

Gesetzgeber: Bund

Vom 29. August 2023 (VkBl. 2023, S. 515)

Hiermit gebe ich die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen -RSEB- bekannt. Diese Richtlinien berücksichtigen

Gleichzeitig hebe ich die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut -RSEB- vom 15. April 2021 (VkBl. 2021 S. 375) auf.

Die neuen Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut wurden gemeinsam mit den zuständigen obersten Landesbehörden ausgearbeitet und sollen als deren allgemeine Verwaltungsvorschriften eingeführt werden, um eine einheitliche Durchführung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften im Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr in Deutschland zu gewährleisten.

Der Wortlaut der Richtlinien wird in einem Sonderdruck zu diesem Heft veröffentlicht. Dieser Sonderdruck (B 2207) kann vom Verkehrsblatt-Verlag, Schleefstraße 14, 44287 Dortmund, Fax 0231 / 125640, bezogen werden.

Abschnitt II

Anlage 7
Buß- und Verwarnungsgeldkatalog

Anlage 14
Verfahren zur Zulassung der Baumuster von Tanks zur Beförderung gefährlicher Güter nach der GGVSEB in Verbindung mit Kapitel 6.7 und 6.9 ADR/RID sowie 6.13 ADR