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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1135 DER KOMMISSION vom 10. August 2018 zur Festlegung, welche Art von Informationen die Mitgliedstaaten in welcher Form und mit welcher Häufigkeit für die Berichterstattung über die Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen zu übermitteln haben ((EU) 2018/1135)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 10. August 2018, ABl. L 205 S. 40

ANHANG I
Informationen über Anlagen gemäß den Kapiteln II, III und IV der Richtlinie 2010/75/EU
[ausgenommen Abfallverbrennungsanlagen und Abfallmitverbrennungsanlagen mit einer Nennkapazität von weniger als zwei Tonnen pro Stunde]