ARBEITSSCHUTZ digital
 

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION mit Leitlinien für die Erhebung von Daten sowie für die Ausarbeitung der BVT-Merkblätter und die entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (2012/119/EU)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 10. Februar 2012, ABl. L 63 S. 1

ANHANG
Leitfaden zu den praktischen Vorkehrungen für den Informationsaustausch nach Artikel 13 Absatz 3 Buchstaben c und d der Richtlinie 2010/75/EU einschließlich der Erhebung von Daten, der Ausarbeitung der BVT-Merkblätter und der entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen

KAPITEL 1
Verfahren für die Ausarbeitung und Überprüfung eines BVT-Merkblatts

1.1. Hintergrund

1.2. Verfahren für die Ausarbeitung und Überprüfung von BVT-Merkblättern

KAPITEL 2
Inhalt und Geltungsbereich eines BVT-Merkblatts

2.3. Inhalt eines BVT-Merkblatts

2.3.7. Bei der Festlegung der BVT zu berücksichtigende Techniken

2.3.7.2. Angaben zu den einzelnen Techniken

KAPITEL 3
BVT-Schlussfolgerungen

3.2. Bestandteile einer einzelnen BVT-Schlussfolgerung

3.3. Einzelne BVT-Schlussfolgerungen mit zugehörigen Umweltleistungsstufen

KAPITEL 4
Organisation des informationsaustauschs

4.4. Die Rolle der technischen Arbeitsgruppen (TWG)

4.6. Meilensteine beim Informationsaustausch

4.6.2. TWG-Sitzungen

4.6.2.3. Abschlusssitzung der TWG

4.6.5. Arbeitsdokumente und formale Entwürfe des BVT-Merkblatts

4.7. Tools für den Informationsaustausch

KAPITEL 5
Erhebung und Übermittlung von Daten

5.2. Allgemeine Grundsätze für die Erhebung und Übermittlung von Daten zur Ausarbeitung und Überprüfung von BVT-Merkblättern

5.4. Für die Kapitel „Bei der Festlegung der BVT zu berücksichtigende Techniken“ und „Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT)“ benötigte Umweltleistungs- und Betriebsdaten

5.4.2. Verbrauch

5.4.7. Den Emissionsdaten beizufügende Referenzangaben