Vom 10. Februar 2012, ABl. L 63 S. 1
ANHANG
Leitfaden zu den praktischen Vorkehrungen für den Informationsaustausch nach Artikel 13 Absatz 3 Buchstaben c und d der Richtlinie 2010/75/EU einschließlich der Erhebung von Daten, der Ausarbeitung der BVT-Merkblätter und der entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen
KAPITEL 1
Verfahren für die Ausarbeitung und Überprüfung eines BVT-Merkblatts
1.1. Hintergrund
1.2. Verfahren für die Ausarbeitung und Überprüfung von BVT-Merkblättern
KAPITEL 2
Inhalt und Geltungsbereich eines BVT-Merkblatts
2.3. Inhalt eines BVT-Merkblatts
2.3.7. Bei der Festlegung der BVT zu berücksichtigende Techniken
2.3.7.2. Angaben zu den einzelnen Techniken
KAPITEL 3
BVT-Schlussfolgerungen
3.2. Bestandteile einer einzelnen BVT-Schlussfolgerung
3.3. Einzelne BVT-Schlussfolgerungen mit zugehörigen Umweltleistungsstufen
KAPITEL 4
Organisation des informationsaustauschs
4.4. Die Rolle der technischen Arbeitsgruppen (TWG)
4.6. Meilensteine beim Informationsaustausch
4.6.2. TWG-Sitzungen
4.6.2.3. Abschlusssitzung der TWG
4.6.5. Arbeitsdokumente und formale Entwürfe des BVT-Merkblatts
4.7. Tools für den Informationsaustausch
KAPITEL 5
Erhebung und Übermittlung von Daten
5.2. Allgemeine Grundsätze für die Erhebung und Übermittlung von Daten zur Ausarbeitung und Überprüfung von BVT-Merkblättern
5.4. Für die Kapitel Bei der Festlegung der BVT zu berücksichtigende Techniken und Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) benötigte Umweltleistungs- und Betriebsdaten
5.4.2. Verbrauch
5.4.7. Den Emissionsdaten beizufügende Referenzangaben