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Bekanntmachung Dritter Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen (schwere Kommunalfahrzeuge) der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und EEV oder Euro 3, 4 und 5

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 4. Februar 2020 (BAnz AT 02.03.2020 B6)