ARBEITSSCHUTZ digital
 

Die Sicherheitspflicht ist stärker als die Gehorsamspflicht – es gibt keinen „blinden Gehorsam“


Der Grundsatz 14 „Die Gehorsamspflicht ist stärker als die Verantwortung“ bzw. „Befehl ist Befehl“
– „kann nicht überspitzt gelten“,
– „bedeutet nicht, dass der Angestellte bedenkenlos Anweisungen des Vorgesetzten ausführen darf“.
Auch VW-Chef Müller sagt: „Wir brauchen keine Ja-Sager, sondern Manager und Techniker, die mit guten Argumenten für ihre Überzeugungen und Projekte kämpfen.“

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