ARBEITSSCHUTZ digital
 

Der Sturz des Leiharbeiters durch das Dach der Lagerhalle


Warum Gerichte sowohl dem Auftraggeber als auch dem beauftragten Bauunternehmen wegen unklarer Pflichtenübertragung und fehlender innerbetrieblicher Sicherheitsanweisungen „gravierendes Organisationsverschulden“ – und dem Geschäftsführer und weisungsbefugten Dachdecker auch ohne schriftliche Delegation grobe fahrlässige Pflichtverletzungen vorwerfen

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.12.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 12 / 2019
Veröffentlicht: 2019-12-05