Der Sturz des Leiharbeiters durch das Dach der Lagerhalle
Warum Gerichte sowohl dem Auftraggeber als auch dem beauftragten Bauunternehmen wegen unklarer Pflichtenübertragung und fehlender innerbetrieblicher Sicherheitsanweisungen „gravierendes Organisationsverschulden“ – und dem Geschäftsführer und weisungsbefugten Dachdecker auch ohne schriftliche Delegation grobe fahrlässige Pflichtverletzungen vorwerfen
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.12.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-12-05 |