Das Sachgebiet „Schutzkleidung“ im Fachausschuss „Persönliche Schutzaus-rüstungen“ (FA „PSA“) informiert: Wahrnehmbarkeit von Feuerwehrschutzkleidung
Feuerwehrschutzkleidung muss grundsätzlich die Anforderungen der DIN EN 469 „Schutzkleidung für die Feuerwehr –Leistungsanforderungen für Schutzkleidung für die Brandbekämpfung“ erfüllen. Ist die Feuerwehr jedoch an Einsatzstellen tätig, bei denen von Gefährdungen durch den Straßenverkehr auszugehen ist, so müssen geeignete Warnmaßnahmen getroffen werden. Im Straßenverkehr ist dann z. B. Schutzkleidung zu tragen, die der DIN EN 471 entspricht.
In der praktischen Ausführung würde dies bedeuten, dass neben der Feuerwehrschutzkleidung auch Warnkleidung zu tragen ist. Für die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen wäre dies sicher sinnvoll, jedoch lässt sich in der Hektik einer Notfallsituation diese Forderung praktisch kaum in die Tat umsetzen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.02.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2009 |
| Veröffentlicht: | 2009-02-04 |
Seiten 84 - 85