Technische Regeln für Betriebssicherheit – Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (TRBS 1115 Teil 1)
Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Bund
Vom 24. November 2022 (GMBl 2023, S. 522)
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Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit bekannt:
2 Begriffsbestimmungen
3 Anforderungen der Cybersicherheit an sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen
3.3 Organisatorische Maßnahmen
4 Planung und Realisierung der Ausrüstung eines Arbeitsmittels mit einer sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung im Hinblick auf Cybersicherheit durch den Arbeitgeber
4.4 Anforderungen an die Cybersicherheit sicherheitsrelevanter MSR-Einrichtungen
4.5 Cybersicherheitsmaßnahmen
8 Verwendung und Instandhaltung
Anhang 1
Management der Cybersicherheit A1.1 Anwendungsbereich
A1.2 Anforderungen an das Management der Cybersicherheit