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CLP und die Folgen für weitere Rechtsvorschriften


Am 1. Juni 2015 hat die EU-CLP-Verordnung endgültig und vollständig das bisherige EG-Recht zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung ersetzt. Zu diesem Zeitpunkt sollte eigentlich auch die Gefahrstoffverordnung, die sich noch auf die früheren Begriffe aus den alten EG-Richtlinien bezieht, an die CLP-Verordnung angepasst werden. Aber auch eine Reihe weiterer Vorschriften aus dem Bereich des Arbeits- und Umweltschutzes hätten eigentlich bis zu diesem Termin an den aktuellen Rechtsstand in der EU angepasst werden müssen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.11.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-3308
Ausgabe / Jahr: 11 / 2015
Veröffentlicht: 2015-11-09