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ChemG Erläuterungen: § 1 Zweck des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist es, in Verfolgung des Vorsorgeprinzips den Menschen und die Umwelt vor den Wirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen. Ferner bildet das Chemikaliengesetz die Rechtsgrundlage für ein bundeseinheitliches Giftrecht. Schließlich ist das Chemikaliengesetz auch Grundlage und Ermächtigungsnorm für den Schutz der Beschäftigten vor gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz.

Lieferung: 08/2015