Vom 29. November 2006 (Amtsbl. I S. 2207), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1111)
Abschnitt 1
Aufgaben und Organisation des Brandschutzes, der Technischen Hilfe und des Katastrophenschutzes
Abschnitt 2
Die Feuerwehren
Abschnitt 3
Katastrophenschutz
Abschnitt 4
Helfer und Helferinnen im Katastrophenschutz
Abschnitt 5
Rechtsverhältnisse der aktiven ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sowie der Helfer und Helferinnen im Katastrophenschutz
Abschnitt 6
Einsatzleitung und Führungsorganisation
Abschnitt 7
Aufsicht
Abschnitt 8
Vorbeugender Gefahrenschutz
Abschnitt 9
Pflichten der Bevölkerung
Abschnitt 11
Kostenregelung
Abschnitt 12
Ergänzende Bestimmungen
Abschnitt 13
Schlussvorschriften