BioStoffV Erläuterungen: § 17 Ausschuß für biologische Arbeitsstoffe
Die Verordnung hat einen sehr weiten und umfassenden Anwendungsbereich mit zum Teil sehr inhomogenen Ttigkeitsbereichen. Mit Ausnahme einzelner berufsgenossenschaftlicher Merkbltter und einiger Festlegungen der Bundeslnder fehlt ein technisches Regelwerk, das die Vorschriften der Verordnung untersetzen kann. Um diese Lcke zu schlieen, wurde im Vorgriff auf diese Verordnung der Ausschuss fr biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beim Bundesministerium fr Arbeit und Sozialordnung eingerichtet.
Lieferung: 14/2008mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/st-06715v01-017