Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250)
Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Vom 10. November 2025 (GMBl 2025 S. 758, ber. GMBl 2025, S. 832)
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3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
4 Schutzmaßnahmen
5 Spezifische Arbeitsbereiche und Tätigkeiten – besondere und zusätzliche Schutzmaßnahmen
6 Verhalten bei Unfällen
7 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
8 Aufzeichnungs- und Unterrichtungspflichten
9 Zusammenarbeit Beschäftigter verschiedener Arbeitgeber - Beauftragung von Fremdfirmen
10 Arbeitsmedizinische Vorsorge20