ARBEITSSCHUTZ digital
 

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Vom 10. November 2025 (GMBl 2025 S. 758, ber. GMBl 2025, S. 832)

3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

4 Schutzmaßnahmen

5 Spezifische Arbeitsbereiche und Tätigkeiten – besondere und zusätzliche Schutzmaßnahmen

6 Verhalten bei Unfällen

7 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

8 Aufzeichnungs- und Unterrichtungspflichten

9 Zusammenarbeit Beschäftigter verschiedener Arbeitgeber - Beauftragung von Fremdfirmen

10 Arbeitsmedizinische Vorsorge20