BImSchG Erläuterungen: § 51b Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit
Wegen des Begriffes des Betreibers einer genehmigungsbedürftigen Anlage wird auf die Erl. zu § 27 Nr. 2 verwiesen.
Lieferung: 01/2004mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/st-10025v01-051b