ARBEITSSCHUTZ digital
 

BImSchG Erläuterungen: § 51a Kommission für Anlagensicherheit

Fragen der Anlagensicherheit berühren eine Vielzahl von Bereichen. Die Bundesregierung bedarf deshalb im besonderen Maße sachkundiger, auch die widerstreitenden Interessen berücksichtigender Beratung (so bereits BT-Drucksache 11/6633).

Lieferung: 05/2007