BImSchG Erläuterungen: § 51a Kommission für Anlagensicherheit
Fragen der Anlagensicherheit berühren eine Vielzahl von Bereichen. Die Bundesregierung bedarf deshalb im besonderen Maße sachkundiger, auch die widerstreitenden Interessen berücksichtigender Beratung (so bereits BT-Drucksache 11/6633).
Lieferung: 05/2007mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/st-10025v01-051a