BImSchG Erläuterungen: § 4 Genehmigung
§ 4 enthält eine Vielzahl von Begriffen, die bereits an anderer Stelle erläutert sind, und zwar die Errichtung und der Betrieb von Anlagen in den Erl. zu § 2, Anlagen in den Erl. zu § 3 Abs. 5, schädliche Umwelteinwirkungen, Allgemeinheit, Nachbarschaft, durch Immissionen verursachte Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen in den Erl. zu § 3 Abs. 1, sonstige Gefahren, erhebliche Belästigungen und erhebliche Nachteile in den Erl. zu § 1, Luftverunreinigungen in den Erl. zu § 3 Abs. 4.
Lieferung: 09/2007mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/st-10025v01-004