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BImSchG Erläuterungen: § 37e Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

In der Begründung (BT-Drucks. 16/11131, S. 24 f.) wird zur Einfügung eines neuen § 37e durch das Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen vom 15. 7. 2009 (BGBl. I S. 1804) folgendes ausgeführt:

Lieferung: 10/2010