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Bestandsschutz für normwidrige Balkonbrüstungen im Altenheim


Immer wieder wird behauptet, alte Anlagen und Gebäude seien stets auf den neuesten Stand der Technik zu bringen oder bei Verschärfungen technischer Regeln nachzurüsten. Dass das nicht zutreffend ist, bestätigt das OLG Düsseldorf in einem Mietrechtsfall.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2025.09.13
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 9 / 2025
Veröffentlicht: 2025-08-27