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Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 27. April 2002, BGBl. I S. 1467, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1387, 1396)

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit

Abschnitt 2a
Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes

Abschnitt 2b
Assistenzhunde

Abschnitt 3 Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

Abschnitt 4 Rechtsbehelfe

Abschnitt 5 Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Abschnitt 6 Förderung der Partizipation