Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)
Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 27. April 2002, BGBl. I S. 1467, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1387, 1396)
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
Abschnitt 2a
Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes
Abschnitt 2b
Assistenzhunde
Abschnitt 3 Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
Abschnitt 4 Rechtsbehelfe
Abschnitt 5 Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Abschnitt 6 Förderung der Partizipation