BEEG Erläuterungen: § 2c Einkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit
In der bis zum 16.9.2012 geltenden Fassung des BEEG (vgl. Rn. 3a zu § 2) befanden sich die Regelungen über das Einkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit in § 2 a. F. Abs. 7. Der seit dem 16.9.2012 geltende § 2c entspricht inhaltlich im Wesentlichen dem früheren § 2 a. F. Abs. 7 Satz 1 bis 4 (zu den Einzelheiten vgl. die amtliche Begründung in BT-Drucks. 17/9841 zu § 2c). Durch das Gesetz vom 18.12.2014 (BGBl. I S. 2325) sind mit Wirkung vom 1.1.2015 Abs. 1 bis 3 neu gefasst worden (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 3).
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