ARBEITSSCHUTZ digital
 

Aus der KomNet-Wissensdatenbank:
Zum Schwerpunktthema Physikalische Gefährdungen

Für die Ausstellung der Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz bei medizinischer Anwendung ionisierender Strahlung (z. B. Röntgen und Nuklearmedizin) ist in Nordrhein-Westfalen die Ärztekammer [Ärztekammer Nordrhein (www.aekno.de) oder Ärztekammer Westfalen-Lippe (www.aekwl.de)] zuständig. Für die Ausstellung der Fachkundebescheinigung im Strahlenschutz für den technischen Bereich und den Bereich der Medizintechnik ist das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.NRW; www.lia.nrw.de) zuständig.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 6 / 2013
Veröffentlicht: 2013-05-30